Friedhof Blender

Ein Ort, an dem die Verstorbenen ihre letzte Ruhe finden.
Ein Ort, an dem die Lebenden trauern können.
Ein Ort, der im Dorf an die Vergänglichkeit des Lebens erinnert.
Ein Ort, wo man sich treffen und ein Wort wechseln kann.

Der Friedhof Blender ist eine Einrichtung öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass der Friedhof von der Gemeinschaft der Nutzer getragen wird. Die Verwaltung liegt bei der Kirchengemeinde.

Die Kirchengemeinde Blender ist sehr darum bemüht, den Friedhof ansprechend und gepflegt zu gestalten.
Dabei wird kein Cent der Kirchensteuer auf dem Friedhof ausgegeben. Der Friedhof muss sich selbst tragen.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gern an eine*n Kirchenvorsteher*in oder an Pastor Sievers.

Ihre Ansprechpartnerin

Sekretärin Friedhofsverwaltung Elke Kleen
Kirchweg 1a
27337 Blender
Tel.: 04233-411
Fax: 04233-942063

Bitte schreiben Sie zunächst eine E-Mail.
Frau Kleen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Grabarten auf dem Friedhof Blender

Auf dem Friedhof Blender gibt es verschiedene Bestattungsformen und Grabarten:

Wahlgrabstätten („Familiengräbern“) sind die klassische Bestattungsform auf unserem Friedhof. Hier können Särge und Urnen bestattet werden. In der Regel umfasst eine Wahlgrabstätte mehrere Gräber. Die gesamte Grabstätte gilt aber als eine Einheit.

Dauer: 30 Jahre für die gesamte Grabstätte ab der letzten Bestattung; danach jährliche Verlängerung möglich.

Verlängerung: Die Nutzungsdauer gilt immer für die gesamte Grabstätte (alle Gräber). Bei einer Bestattung verlängert sich die Nutzungsdauer für die gesamte Grabstätte. Eine Teilung bestehender Wahlgrabstätten ist auf Antrag möglich, wenn

  • die Grabstätte mehr als zwei Gräber umfasst und
  • die abzugebenden Gräber „frei“ sind (= Ruhezeit von 30 Jahren).

Pflege: Die Verpflichtung zur Pflege besteht über die gesamte Laufzeit.

Kosten:

Bei Beginn pro Grab: 216,00 €
Bei gewünschter Verlängerung jährlich pro Grab: 7,20 €
Zusätzliche Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG):
derzeit jährlich pro Grab: 7,50 €

Urnenwahlgrab (1m x 1m)
Bei Beginn: 120,00 €
Bei gewünschter Verlängerung jährlich pro Grab: 4,00 €
Zusätzliche FUG: derzeit jährlich: 7,50 €

Die Wahlgrabstätte ist die traditionelle Grabart auf unserem Friedhof – gerade für Familien, die von Generation zu Generation das Andenken weitergeben möchten. Geeignet für alle, die die Grabstätte gern selbst gestalten und pflegen.

Ein Urnenreihengrab am Baum wird als Einzel- oder als Partnergrab der Reihe nach im Kreis um einen Baum herum vergeben. Um die Bäume herum entsteht so ein rundes Beet, das von einem Gärtnerbetrieb gepflegt wird. Ein Grabmal mit Namen und Lebensdaten kennzeichnet die Grabstelle.

Dauer: 30 Jahre; danach jährliche Verlängerung möglich

Pflege: Die Grabanlage wird von einem professionellen Gärtnereibetrieb gepflegt. Die Pflege ist in den Kosten enthalten.

Kosten:
Einzelgrab

Für 30 Jahre: 1900,00 €
Bei gewünschter Verlängerung pro Jahr: 63,00 €
(Für das Grabmal fallen zusätzliche Kosten beim Steinmetz an.)

Partnergrab
Bei Beginn: 3800,00 €
Bei Beisetzung der zweiten Urne für jedes weitere Jahr: 126,00 €
Bei gewünschter Verlängerung pro Jahr:: 126,00 €
(Für das Grabmal fallen zusätzliche Kosten beim Steinmetz an.)

Die Urnengräber am Baum sind eine naturverbundene und zugleich gepflegte Ruhestätte. In einem Gesamtpreis sind 30 Jahre Pflege und alle Friedhofsgebühren enthalten

Rasenreihengräber für Urnen werden der Reihe nach auf einer Rasenfläche vergeben. In jedem Rasenreihengrab darf nur eine Urne bestattet werden.
Die Grabstelle wird mit Rasen eingesät und mit einer eingesenkten Grabplatte versehen. Die Grabplatte wird von dem/der Nutzungsberechtigten angeschafft. Die Gestalt der Grabplatte ist vorgegeben.

Dauer: 30 Jahre; danach jährliche Verlängerung möglich

Pflege:  Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Das Grab darf nicht selbst geschmückt (kein Grabschmuck!) oder gepflegt werden. Für Blumen u.ä. gibt es einen zentralen Gedenkstein auf der Fläche

Kosten:

Für 30 Jahre: 850,00 €
Bei gewünschter Verlängerung pro Jahr: 28,30 €
(Für die Grabplatte fallen zusätzliche Kosten beim Steinmetz an.)

Rasenreihengräber werden der Reihe nach auf einer Rasenfläche vergeben. In jedem Rasenreihengrab darf maximal ein Sarg bestattet werden. Es sind keine weiteren Bestattungen (z.B. von Urnen) auf derselben Grabstelle möglich.
Die Grabstelle wird mit Rasen eingesät und mit einer eingesenkten Grabplatte versehen. Die Grabplatte wird von dem/der Nutzungsberechtigten angeschafft. Die Gestalt der Grabplatte ist vorgegeben.

Dauer: 30 Jahre; danach jährliche Verlängerung möglich

Pflege:  Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Das Grab darf nicht selbst geschmückt (kein Grabschmuck!) oder gepflegt werden. Für Blumen u.ä. gibt es einen zentralen Gedenkstein auf der Fläche.

Kosten:
Für 30 Jahre: 1190,00 €
Bei gewünschter Verlängerung pro Jahr: 40,00 €
(Für die Grabplatte fallen zusätzliche Kosten beim Steinmetz an.)

Rasenreihengräber gibt es auch als Doppel-Grabstätte auf einer festgelegten Rasenfläche. Die Doppel-Grabstätten werden der Reihe nach vergeben, wenn der erste Partner verstirbt. Auch diese Grabstätten werden mit Rasen eingesät. Eine eingesenkte Grabplatte mit Platz für beide Namen und Lebensdaten kennzeichnet das Grab. Die Grabplatte wird von dem/der Nutzungsberechtigten angeschafft. Die Gestalt der Grabplatte ist vorgegeben.

Dauer: 30 Jahre nach dem Tod des zweiten Partners; danach jährliche Verlängerung möglich

Pflege:  Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Das Grab darf nicht selbst geschmückt (kein Grabschmuck!) oder gepflegt werden. Für Blumen u.ä. gibt es jeweil einen zentralen Gedenkstein auf der Fläche.
 

Kosten:

Partnergrab für Särge
Bei Beginn: 2380,00 €
Bei Beisetzung des zweiten Sarges für jedes weitere Jahr: 79,30 €
Bei gewünschter Verlängerung pro Jahr: 79,30 €
(Für die Grabplatte fallen zusätzliche Kosten beim Steinmetz an.)

Partnergrab für Urnen

Bei Beginn: 1700,00 €
Bei Beisetzung der zweiten Urne für jedes weitere Jahr: 56,50 €
Bei gewünschter Verlängerung pro Jahr: 56,50 €
(Für die Grabplatte fallen zusätzliche Kosten beim Steinmetz an.)

Ihre Ansprechpartnerin

Sekretärin Friedhofsverwaltung Elke Kleen
Kirchweg 1a
27337 Blender
Tel.: 04233-411
Fax: 04233-942063